Thema: Lastminute Urlaub was habe ich beim Reisegepäck zu beachten?

Reisegepäck: Unbeschwert mit dem Koffer ins Zielland reisen

Rund vier Millionen Flugzeuge starten jedes Jahr von den über 1.000 Flugplätzen in ganz Deutschland. Ob Geschäftsreisen oder der Urlaub in des Deutschen zweite Heimat, Spanien, die Bundesbürger fliegen äußerst gerne.

Mit auf der Reise ist der stets treue Begleiter, das Reisegepäck. Wie geht man sicher, dass das Reisegepäck weder am Flughafen noch am Zielland Probleme macht?

Sonderregeln für den Flug ins Urlaubsland

Wer nicht mit dem Pkw, Bus oder der Bahn in den Urlaub fährt, der muss besondere Regeln befolgen. Seit den Terroranschlägen im Jahr 2004 haben die Flughäfen rund um die Welt ihre Sicherheitsvorschriften verschärft. Einige Gegenstände dürfen gar nicht oder nur in begrenzter Stückzahl mitgenommen werden. Folgende Tabelle, deren Daten vom einem Dokument des Frankfurter Flughafens entnommen wurden, gibt Aufschluss darüber, was mit ins Reisegepäck darf:

Produkte Check-in-Gepäck Handgepäck
Babynahrung, Persönliche Medikamente
Flüssigkeiten (Wasser, Limonade, Suppen, Sirupe max. 100 ml Behälter*
Gels, Haarschwaschmittel, Cremes, Lotionen, Öle max. 100 ml Behälter*
Rasiercreme, Schäume, Inhalte von Druckbehältern max. 100 ml Behälter*
Parfüms, Kosmetika, Zahnpasta, Sprays max. 100 ml Behälter*
Mixturen aus festen und flüssigen Stoffen max. 100 ml Behälter*
Benzinfeuerzeuge, Gas, Gasbehälter, Sprühdosen**
Dingen des täglichen Gebrauchs (Nagelschere, Taschenmesser mit max. 6 cm Klinge**

*Die im Handgepäck aufbewahrten Produkte müssen sich in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit bis zu einem Liter Inhalt befinden. Jede Person darf einen Beutel mitführen. Babynahrung und Medikamente sind von dieser Regel ausgeschlossen.

** Die Bestimmungen können in anderen EU-Staaten von abweichen. Über individuelle Regelungen informiert die jeweilige Fluggesellschaft.

Grundsätzlich wird empfohlen, nur das Nötigste mitzunehmen - sowohl im Handgepäck als auch dem Check-in-Gepäck. Einerseits erspart man sich unnötige Kontrollen am Flughafen, andererseits lässt sich ein leichtes Gepäck auch viel einfacher transportieren.

Reisen mit Handgepäck sind im Trend

Für den kurzen City-Trip aber auch andere Reisen liegt der Urlaub mit dem Handgepäck im Trend. In Onlineshops wie Koffer-Arena ist Reisegepäck in den verschiedensten Formen und Größen verfügbar, um jedes Bedürfnis erfüllen zu können. Doch bei einem längeren Aufenthalt bietet ein kleiner Koffer schlichtweg zu wenig Platz.

Bevor der Boom der Lowvost-Carrier begann und die Wirtschaftskrise die Welt erschütterte, konnten Flugreisende in allen Flügen - ob Kurz- oder Langstrecke - Problemlos ihr Gepäck abgeben. Wurde die erlaubte Freigepäckgrenze überschritten, nahmen die Airlines die betroffenen Koffer in der Regel ohne zusätzliche Kosten entgegen.

Das hat sich in den vergangenen Jahren geändert: Airlines stehen in einem immer größer werdenden Wettbewerb. Folglich sind sie von neuen Einnahmequellen angewiesen. Die wichtigste Einnahmequelle, insbesondere bei den Billigairlines, sind die Gepäckgebühren. Das zulässige Freigewicht pro Koffer liegt bei Flügen in der Economy-Class bei etwa 20 Kilogramm. Bei den höheren Klassen dürfen die Passagiere schwereres Gepäck und mehr Koffer mitnehmen.

Wenn der Koffer auf seine eigene Reise geht

25 Millionen Mal pro Jahr erreichen Koffer rund um die Welt das falsche Ziel. Ein Problem für die Reisenden, schließlich sind sie auf Kosmetika, Kleidung und Co. angewiesen. Wie ein Artikel von Das Erste informiert, sollten Betroffene den Verlust mit ihrem Gepäckabschnitt direkt beim Lost & Found melden. Etwa 95 Prozent aller verlorenen Gepäckstücke werden innerhalb von zwei Tagen gefunden. Meist können Reisende einen Teil ihrer Reisekosten sogar zurückfordern.

Wenn der Koffer vermisst bleibt, dann beginnt eine unangenehme Prozedur: Der verlorene Koffer muss der Fluggesellschaft schriftlich gemeldet und Schadenersatz gefordert werden. Ebenfalls unschön ist die Situation, in der der verlorene Koffer zwar gefunden aber beschädigt geliefert wird. Auch hier besteht die Möglichkeit, Schadenersatz innerhalb von sieben Tagen zu beanspruchen.

Foto: © javier brosch - Fotolia.com

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