Einreisebestimmungen für Türkei Urlaub
Die Türkei gehört neben den Inseln der Balearen-Gruppe zu den beliebtesten Reisezielen der Mittelstrecke. Von den Frühjahrsmonaten bis hin in den späten Herbst genießen die Touristen angenehme Temperaturen, eine lebendige historische Vergangenheit und traumhafte Landschaften, die einen maximalen Erholungswert garantieren. Doch was müssen Türkei-Urlauber bezüglich der Einreisebestimmungen beachten?
Türkei: Personalausweis ist in der Regel ausreichend
Es ist auch den lockeren und unbürokratischen Einreisebedingungen zu verdanken, dass die Zahl der Türkeitouristen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist: Ein Personalausweis ist ausreichend, um in der Türkei seinen wohl verdienten Urlaub zu verbringen. Auch ein vorläufiger Personalausweis wird von den Behörden akzeptiert. Theoretisch darf der Personalausweis sogar seit bis zu einem ganzen Jahr abgelaufen sein, ohne dass die Einreise verwehrt wird. Natürlich können Touristen auch mit einem Reisepass einreisen. In diesem Fall sollte darauf geachtet werden, dass noch ausreichend Platz im Reisepass vorhanden ist, um Eintragungen vorzunehmen. Der Reisepass sollte bei Einreise noch mindestens 90 Tage über den ursprünglich geplanten Aufenthalt Gültigkeit haben.
Einreise mit Kindern
Wer mit der Familie in die Türkei reist, muss darauf achten, dass auch für die Kinder gültige Ausweisdokumente vorhanden sind. Während es früher ausreichend war, die Kindern in den Ausweisdokumenten der Eltern eintragen zu lassen, ist dies heute nicht mehr möglich:
Jedes Kind muss über ein eigenes Ausweisdokument verfügen. Kinder ab neun Jahren müssen einen Ausweis vorweisen können, der über ein Lichtbild verfügt. Die gesonderten Kinderpässe, die bis zum Jahr 2006 Usus gewesen sind, gibt es übrigens nicht mehr. Kinder, die noch im Besitz eines derartigen Ausweises sind, können mit ihm aber noch bis zu einem Jahr nach Ablauf des Dokuments in die Türkei einreisen.
Grenzen der Einreisebestimmungen bei einem Türkei-Urlaub
Für Urlauber gilt die Richtlinie, dass sich die Touristen in einem Zeitraum von 180 Tagen maximal die Hälfte der Tage, also 90 Tage, in der Türkei aufhalten dürfen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, kann das Visum bei der türkischen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
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